Buffet (Gastgewerbe)

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Unter Buffet fasst man diverse einfache Gastbetriebe zusammen.

Buffets sind „Gastgewerbebetriebe, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einem Ladengeschäft ähnlich sind (Verkaufstheke), wobei die Räumlichkeiten so ausgestattet sind, dass sie nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt einladen. In der Regel werden sie von solchen Personen aufgesucht, die während einer kurzen hierfür zur Verfügung stehenden Zeitspanne kleine Imbisse, Mahlzeiten oder Getränke konsumieren wollen.“[1]

Es gibt viele Arten von Buffetbetrieben. Beispiele sind:

In Österreich werden beispielsweise die Betriebsarten[2] Imbissstube (Auswahl reichhaltiger und Qualität gehobener) und Jausenstation (Ausflugsgaststätte) vom Buffet unterschieden, desgleichen Kantine, Werksküche und Mensabetrieb.[1] Außerdem sind Würstelstand und Buschenschankbuffet nach § 111 Abs. 2, Zi. 3 resp. 5 Gewerbeordnung[3] als freies Gewerbe eigenständig zu sehen.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b c Wirtschaftskammer Niederösterreich: Infoblatt Gastgewerbe & Betriebsarten (Memento vom 28. Februar 2014 im Internet Archive; PDF; 324 KB), 8.8. Buffet, S. 10 und 9. Berufsgruppen-Einteilung, S. 12.
  2. § 111 Abs 5 GewO: Bei der Gewerbeanmeldung (§ 339) ist die Betriebsart zu bezeichnen, in der das Gastgewerbe ausgeübt werden soll.
  3. RIS - Gewerbeordnung 1994 § 111 - Bundesrecht konsolidiert. Abgerufen am 26. Juli 2019.