Eisenbahnunternehmen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eisenbahnunternehmen (historisch Bahnverwaltung genannt) sind öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Verkehrsunternehmen, die Eisenbahn-Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU) und/oder eine Eisenbahn-Infrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, EIU). Heute fallen aber auch die Wagenhalter darunter, die keine eigene Lizenz zum Befahren von Strecken besitzen, z. B. GATX.

Eisenbahnunternehmen fungieren auf dem Verkehrsmarkt[1] als Anbieter von Verkehrsleistungen und führen dabei sowohl den Schienenpersonenverkehr als auch den Schienengüterverkehr durch.

Definition im EU-Recht

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Richtlinie 2001/14 EG definiert in Artikel 2 Eisenbahnunternehmen wie folgt:[2]

„(J)edes nach geltendem Gemeinschaftsrecht zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;“

Europäisches Parlament und Rat: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 erweiterte diesen Begriff dahingehend, dass die Eisenbahnverkehrsleistung nicht mehr die Haupttätigkeit des Unternehmens sein muss.[3]

Größte Eisenbahnunternehmen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Angabe der Website Railway-technology.com waren 2019 folgende Bahngesellschaften die zehn umsatzstärksten[4]:

  1. Deutsche Bahn
  2. SNCF
  3. Rossijskije schelesnyje dorogi
  4. Indian Railways
  5. BNSF Railway
  6. Union Pacific Corporation
  7. East Japan Railway Company
  8. Central Japan Railway Company
  9. CSX Corporation
  10. Canadian National Railway
Wiktionary: Eisenbahngesellschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Michael Hölzinger, Strategische Bedeutung von Lobbyarbeit im Spiegel der historischen Entwicklung der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland, 2001, S. 166
  2. Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001, abgerufen am 17. Mai 2014. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  3. Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und de Rates vom 23. Oktober 2007, abgerufen am 18. Mai 2014. In: Amtsblatt der Europäischen Union.
  4. www.railway-technology.com vom 23. Oktober 2020