Kaltenborn-Stachau

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Wappen derer von Kaltenborn

Kaltenborn oder Kaltenborn-Stachau ist der Name einer schlesisch-meißnischen Uradelsfamilie.

Die erste urkundliche Erwähnung findet die Familie am 25. Mai 1265 mit den Brüdern Ulricus, Johannes und Heinrich de Kaldenborne, sowie mit Conradus de Kaldenburne, die als Zeugen bei der Schenkung eines Berges an der Mulde an das Kloster Buch auftreten. In Schlesien treten am 9. Mai 1307 Michael Caldborno als Zeuge bei dem Vermächtnis des Allods Ganzehubel an das Nonnenkloster in Trebnitz und Otto de Kaldynborne beide als Erbvögte von Kanth auf.[1] Mit dem Ahnherren Kaspar von Kaltenborn (* um 1550) auf Stachau, (Landkreis Strehlen) bei Breslau, beginnt die lückenlose Stammreihe.

In Preußen wurde die Genehmigung zur Führung der lange üblichen Namensform „von Kaltenborn-Stachau“ am 21. Februar 1889 erteilt.

Die Familie siedelte sich später auch in den USA und Norwegen an.

In Rot drei (zwei plus eine) ins Schächerkreuz gestellte silberne Pflugscharen, die Spitzen nach innen, die Schneide der unteren nach rechts, der oberen nach unten gekehrt. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken eine wachsende, nackte Jungfrau mit fliegendem blonden Haar, die Arme in die Hüften gestemmt. Später erscheint die Jungfrau rot gekleidet mit silbernen Ärmeln in der Rechten drei goldbesamte rote Rosen und in der Linken drei ebensolche silberne Rosen haltend.

Bekannte Familienmitglieder

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Einzelnachweise

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  1. Staatsarchiv Dresden, Conv. Adelige Geschlechter, Bd. 18; Codex diplom. Silesiae, Band 16, S. 107 und 264