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Blaues Wunder

Blaues Wunder ist der inoffizielle Name der Loschwitzer Brücke, einer der in Dresden über die Elbe führenden Brücken. Sie verbindet die Stadtteile Blasewitz am linken und Loschwitz am rechten Ufer miteinander.

Die Brücke wurde 1893 als fünfte Elbebrücke im heutigen Dresdner Stadtgebiet (heute die oberste im Stadtgebiet) und zwölfte Elbebrücke in Sachsen fertiggestellt und ist ein Wahrzeichen Dresdens geworden. Bis zum Bau der Brücke diente als Verbindung der rechts der Elbe liegenden Dörfer zwischen Pirna und Loschwitz mit der Residenzstadt Dresden nur ein einziger Fußweg von Loschwitz aus bis zur Bautzner Straße in der Höhe des ehemaligen Wasserwerks Saloppe. Dieser später als Körnerweg bezeichnete Fußweg, inzwischen zugleich Teil des Elberadwegs, war bei Hochwasser oder Eisgang unbenutzbar. Während dieser Zeiten blieb den Dörflern, die in Richtung Dresden und umgekehrt unterwegs sein mussten, ab Loschwitz nur der Weg über die Hochfläche auf der heutigen Schillerstraße bis zur Mordgrundbrücke und weiter abwärts auf der heutigen Bautzner Straße. Auch die ab 1837 eingerichtete Elbeschifffahrt beseitigte diesen Mangel nicht. Der erste Vorstoß zum Bau einer Brücke geschah 1873 durch den Unternehmer Bernhard Facilides in Verlängerung der heutigen Draesekestraße zwischen Heinrich-Schütz- und Oehmestraße, also stromaufwärts der heutigen Brücken-Stelle. Am 8. Januar 1874 übergab er das auf seine Kosten erarbeitete Vorprojekt, für das er außerdem die Harkort’sche Fabrik in Duisburg und das Lauchhammerwerk gewinnen konnte, dem Finanzministerium für die Erteilung einer Vorkonzession. Die genaue Brückenkonstruktion ist nicht mehr bekannt, dass es eine Eisenbrücke war, geht aus den beteiligten Firmen hervor. Die Baukosten schätzte Facilides auf 350.000 Taler, die er jedoch allein nicht aufbringen könne.

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13.06.2024 OSM-Stammtisch (WikiMUC)

Weitere Veranstaltungen finden regelmäßig in den lokalen Räumen statt.

Tipp

In der formalen Logik ist eine „Oder-Verknüpfung“ entweder einschließend () oder ausschließend () definiert. In der Sprache gibt es keine solch klare Trennung. Die Konjunktion oder kann sowohl einschließend als auch ausschließend verwendet werden.

Beispiel (einschließend): „In der Wikipedia kannst du Artikel schreiben oder bebildern.“ Du kannst aber auch beides tun.
Beispiel (ausschließend): „Kopf oder Zahl?“ Der Befragte soll sich für eine von zwei Möglichkeiten entscheiden.

Möchte man die ausschließende Bedeutung betonen, also dass nur eine von beiden Möglichkeiten in Frage kommt, kann man die Formulierung entweder … oder verwenden:

Beispiel: „Ich möchte den Artikel entweder schreiben oder bebildern“. Beides zusammen wäre mir zuviel.

Möchte man hingegen die einschließende Bedeutung betonen, kann man dies durch und/oder (ohne Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich) tun:

Beispiel: „Ich werde den Artikel schreiben und/oder bebildern“. In jedem Fall tue ich eines von beidem, vielleicht auch beides.

Notwendig sind solche Betonungen allerdings nur, wenn die ein- oder ausschließende Bedeutung nicht bereits aus dem Kontext hervorgeht.